Digitaler Mandantenfragebogen
Herzlich willkommen bei der Kanzlei Oehler. Um Ihr Anliegen so effizient wie möglich bearbeiten zu können, haben wir diesen digitalen Fragebogen für Sie erstellt.
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V O L L M A C H T
Den Rechtsanwälten Uwe Oehler ▪ Ralph Holtei ▪ Kai K. Hans Goldshaldenstr. 6, 75417 Mühlacker Tel. 07041/81103-0, Telefax: 07041/81103-15
wird hiermit in Sachen wegen
Vollmacht erteilt.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Sowohl RA Holtei, RA Hans als auch RA Oehler sind für die Kanzlei einzelvertretungsberechtigt. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass der RA zum Pflichtverteidiger bestellt ist und eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Verpflichtung zur weiteren Verteidigung durch den Rechtsanwalt besteht, auch ohne Abschluss der Honorarvereinbarung. Ist eine Honorarvereinbarung abgeschlossen und muss ein Teil der Verteidigergebühren von der Staatskasse erstattet werden, so wird der dann bestehende Differenzbetrag vom Mandanten übernommen. Dies gilt auch für Fälle der Pflichtverteidigung.
Die Hinweise zur Datenverarbeitung nach der DSGVO habe ich erhalten und willige mit nachfolgender Unterschrift ein. Sofern es sich um eine Unfallsache handelt, habe ich das Merkblatt für Unfallgeschädigte ebenfalls erhalten.